Wir brauchen Ihre Unterstützung. An 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr nehmen die Ehrenamtlichen der TelefonSeelsorge® Anrufe entgegen und führen Gespräche bzw. kommunizieren per Chat. Dafür stehen Räumlichkeiten und moderne Kommunikationstechnik zur Verfügung. Zudem werden Ehrenamtliche geschult und ausgebildet. Das kostet Geld.
Unterstützen Sie die TelefonSeelsorge® durch:
Ihre Geldspende hilft der TelefonSeelsorge® in Mecklenburg-Vorpommern direkt und unmittelbar. Sie können uns durch eine Einmalspende oder auch mit einer Dauerüberweisung helfen.
Nutzen Sie ganz einfach die Banküberweisung
Ökumenische TelefonSeelsorge Mecklenburg
IBAN: DE39 5206 0410 0005 3170 37
BIC: GENODEF1EK1
Spendenzweck: GS TelefonSeelsorge MV
Wenn Sie zusätzlich Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift mitteilen, sprechen wir Ihnen persönlich unseren Dank aus und senden Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung zu:
spenden@telefonseelsorge-mv.de
Wenn Sie jedoch, wie die Ehrenamtlichen der TelefonSeelsorge®, anonym bleiben wollen, gilt bei Spenden bis 200 Euro auch der Kontoauszug mit Ihrer Überweisung als Zuwendungsbescheinigung (Spendenbescheinigung) zur Vorlage beim Finanzamt.
An den Standorten in Schwerin und Rostock haben sich Fördervereine gegründet, die die Arbeit vor Ort unterstützen.
Werden Sie Mitglied und unterstützen Sie auf diese Weise die Arbeit der TelefonSeelsorge.
Ihr Förderverein in Ihrer Region
Sie haben keine Zeit, um selbst ehrenamtlich bei der TelefonSeelsorge® mitzumachen, finden aber die Idee der TelefonSeelsorge gut?
Engagieren Sie sich in den regionalen Förderkreisen der TelefonSeelsorge® in Mecklenburg-Vorpommern oder spenden Sie regelmäßig.
Sie haben keine Zeit, um selbst ehrenamtlich bei der TelefonSeelsorge® mitzumachen, finden aber die Idee der TelefonSeelsorge® gut?
Wir freuen uns über Ihre regelmäßige Spende!
Richten Sie einfach eine Dauerüberweisung bei Ihrer Bank ein.
Ökumenische TelefonSeelsorge Mecklenburg
IBAN: DE39 5206 0410 0005 3170 37
BIC: GENODEF1EK1
Spendenzweck: DS TelefonSeelsorge MV
In Mecklenburg-Vorpommern engagieren sich an den vier Standorten der Ökumenischen TelefonSeelsorge® in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin rund 270 Ehrenamtliche im Telefondienst und im Chat.
Ehrenamtliche Unterstützung benötigen wir aber zum Beispiel auch bei der Wartung der Kommunikationstechnik oder bei der Renovierung der Räumlichkeiten.
Wenn Sie uns mit Dienstleistungen unterstützen können, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Für Ihre gespendete Dienstleistung stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbescheinigung aus.
Kontakt zu den regionalen Dienststellen:
Auch mit Sachspenden unterstützen Sie unsere Arbeit.
Der ehrenamtliche Dienst in der TelefonSeelsorge® ist herausfordernd. Aktives Zuhören kostet Kraft und Kondition. Wir wollen, dass sich die Ehrenamtlichen bei Ihrem Dienst am Telefon und im Chat wohlfühlen. Dazu gehört auch eine gute Ausstattung mit Büromöbeln oder technischem Equipment wie Headsets, Telefonapparate, PC-Technik usw.
Wenn Sie die TelefonSeelsorge® bei der Ausstattung mit einer Sachspende unterstützen können, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sehr gerne stellen wir Ihnen dafür eine Zuwendungsbescheinigung aus.
Übrigens: Wussten Sie, dass der Verbrauch an Keksen und Schokolade in der TelefonSeelsorge® enorm hoch ist? Wenn Sie für die Nervennahrung der Ehrenamtlichen am Telefon sorgen können, sind auch Obst-, Keks- und Schokoladenspenden sehr willkommen.
Kontakt zu den regionalen Dienststellen:
Wir danken allen, die uns durch Zeitspenden, Geld, Dienst- und Sachleistungen unterstützen oder zu unseren Dauerfördernden und -unterstützenden gehören. Viele, die uns unterstützen, suchen bewusst die Anonymität. Sie helfen der TelefonSeelsorge® in großem Umfang, bleiben aber wie die Anrufenden und die Ehrenamtlichen am Telefon und im Chat in der Anonymität. Ihnen allen an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön!
Trägergruppe
Kooperationspartner
Förderer und
Unterstützer
Stadt Neubrandenburg
LANDKREIS
MECKLENBURGISCHE
SEENPLATTE
Sie können uns aber auch unterstützen, ohne dass Ihr Engagement an die große Glocke gehängt wird. Gutes im Verborgenen zu tun, ist beim Dienst am Seelsorgetelefon ein Grundprinzip.
Freistellungsbescheid des Finanzamtes Schwerin (Steuernummer 090/141/01079)
Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen, mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.